Abgeltungssteuer und ausländische Broker
Die Abgeltungssteuer: mit Brokern im Ausland bleibt mehr Geld zum Traden
Inhaltsverzeichnis
- 1 Die Abgeltungssteuer: mit Brokern im Ausland bleibt mehr Geld zum Traden
- 1.1 Versteuerung vor 2009
- 1.2 Seit 2009 werden Steuern auf Gewinne sofort direkt von den Bankinstituten, bzw. Brokern abgeführt
- 1.3 Einen Freistellungsauftrag stellen
- 1.4 Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
- 1.5 Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt
- 1.6 Mit einem Broker im Ausland den sofortigen Abzug der Abgeltungssteuer umgehen
- 1.7 Die optimale Wahl: Online Broker in Großbritannien
- 1.8 Der gesamte Gewinn steht zum Reinvestieren zur Verfügung
- 1.9 Abgeltungssteuerrechner
- 1.10 Abgeltungssteuer, ausländische Broker und die Steuererklärung
- 1.11 Wie hoch ist die Steuer bei Gewinnen aus dem Handel mit Finanzderivaten?
- 1.12 Wie hoch die Steuern sind, hängt vom eigenen Steuersatz ab
- 1.13 Es ist sinnvoll sich an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzugehen, dass die Steuererklärung korrekt ist

Die Abgeltungssteuer und wie Sie von ausländischen Brokern proftieren
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt.
Seitdem muss auf alle Erträge, die aus Zertifikaten, Kursgewinnen, Investmentfonds etc. erwirtschaftet werden, eine Steuer bezahlt werden – die Abgeltungssteuer.
Auch Dividenden bzw. Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer. Damit gilt für alle Kapitaleinkünfte ein vereinheitlichter Steuersatz von 25% + Solidaritätszuschlag.
Versteuerung vor 2009
Vor 2009 wurde zur Versteuerung der genannten Einkünfte der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt. Gab man einmal im Jahr die Steuererklärung ab, musste die Anlage KAP ausgefüllt werden. Bzw. es musste ein Kreuzchen gesetzt werden, falls die Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag lagen.
Bis zu diesem Zeitpunkt oblag es also dem Trader selbst, seine Gewinne dem Finanzamt zu melden
Seit 2009 werden Steuern auf Gewinne sofort direkt von den Bankinstituten, bzw. Brokern abgeführt
Seit 2009 ist es nun nicht mehr Aufgabe des Traders, seine Gewinne zu melden, sondern die Aufgabe wurde direkt an die Banken übertragen.
Hat der Trader einen Gewinn erwirtschaftet, leitet das Kreditinstitut automatisch die Abgeltungssteuer an das Finanzamt weiter.
Einen Freistellungsauftrag stellen
Bis zu einer gewissen Grenze kann der sofortige Abzug der Abgeltungssteuer umgangen werden. Es muss ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Hat man Konten bzw. Depots etc. bei verschiedenen Banken, muss jedes der Institute einen eigenen Freistellungsauftrag erhalten.
Es gilt dabei bereits im Vorfeld abzuschätzen, wie hoch dieser anzusetzen ist. Grundsätzlich muss beachtet werden, dass alle Freistellungsaufträge zusammen 801 Euro nicht übersteigen dürfen. Bei Ehepaaren sind es 1602 Euro.
Im Übrigen zählen zu den Kapitalerträgen realisierte Kursgewinne, Dividenden, Fondausschüttungen und Zinsen.
Alle Gewinne, die über dem eingereichten Freistellungsauftrag liegen werden automatisch von der Bank bzw. Online Broker an das Finanzamt abgeführt.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent und dies einheitlich. Allerdings sind die 25 Prozent nicht alles, denn hinzukommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, der allerdings nicht auf den Gesamtbetrag berechnet wird, sondern nur auf die Abgeltungssteuer. Damit ergibt sich ein Prozentsatz von 26,375%.
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt
Zu beachten ist allerdings eines, wenn Ihr PERSÖNLICHER Steuersatz unter 25% liegt: in diesem Fall können Sie sich von der Bank am Ende des Jahres eine Jahressteuerbescheinigung ausstellen lassen.
Diese zeigt auf, wie viele Steuern bereits abgeführt wurden. Diese können Sie Ihrer jährlichen Steuererklärung beifügen und erhalten dann eine Steuererstattung.
Sicherlich sehen Sie sofort, welches Problematik sich aus dieser Vorgehensweise ergibt:
für aktive Trader, die Gewinne realisieren, bedeutet der sofortige Abzug der Abgeltungssteuer, dass Sie weniger Gewinn zum reinvestieren haben.
Mit einem Broker im Ausland den sofortigen Abzug der Abgeltungssteuer umgehen
Den sofortigen Abzug der Abgeltungssteuer zu verhindern, ist ein ganz wesentlicher Grund, weshalb es durchaus Sinn macht, zum Traden von CFD, ETFS, Forex etc. sich einen Online Broker im Ausland zu suchen.
Da man jedoch im gleichen Zuge nur mit einem seriösen Broker Handel betreiben möchte, bieten sich Online Broker an, die Ihren Sitz in Großbritannien haben.
Die optimale Wahl: Online Broker in Großbritannien
Entscheidet man sich, ein Trader Konto bei einem Online Broker in Großbritannien zu eröffnen, hat man zwei große Vorteile:
da Online Broker mit Sitz in England von der Britischen Finanzbehörde kontrolliert werden, kann man sicher sein, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt.
Zum anderen kann man hier traden, ohne dass die Abgeltungssteuer sofort abgezogen wird, wie dies bei deutschen Brokern wie zum Beispiel SBroker der Fall ist.
Der gesamte Gewinn steht zum Reinvestieren zur Verfügung
Man hat also, wenn man Gewinne erzielt, die gesamte Summe zum Reinvestieren zur Verfügung, der sofortige Abzug der Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% entfällt.
Stattdessen stellen ausländische Broker einmal im Jahr eine Bescheinigung über erzielte Gewinne aus. So können die Gewinne dann bei der jährlichen Steuererklärung versteuert werden.
Abgeltungssteuerrechner
Nutzen Sie unseren kostenlosen Abgeltungssteuer Rechner. Mit Hilfe unseres Abgeltungssteuerrechners können Sie schnell herausfinden, wie hoch die Abgeltungsteuer ist, die sofort abgeführt wird, wenn Sie einen deutschen Online Broker nutzen. Mit unserem Abgeltungssteuer Rechner erfahren Sie sofort, wieviel Geld Ihnen bei einem ausländischen Online Broker zum Reinvestieren verbleibt.
Abgeltungssteuer, ausländische Broker und die Steuererklärung
Wenn Sie mit Finanzderivaten bei ausländischen Brokern handeln, dann wird die fällige Abgeltungssteuer nicht sofort abgezogen. Dies wurde ja bereits ausführlich erläutert.
Sie müssen dann, wie auch bereits angeführt, bei der Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.
Wie hoch ist die Steuer bei Gewinnen aus dem Handel mit Finanzderivaten?
Zunächst einmal haben Sie einen gewissen Freibetrag, den sogenannten Sparerfreibetrag.
Dieser liegt bei Sparerpauschbetrag von 801 € für Ledige bzw. bei 1.602 € für Verheiratete.
Für jeden Euro, der über diesen Freibetrag hinausgeht, müssen Sie maximal 25% Steuern zahlen + Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag liegt bei 1,375%. Es werden also maximal 26,375% Steuern fällig.
Ist man kirchensteuerpflichtig, dann kommen nochmals 8-9% Kirchensteuer hinzu (abhängig vom Bundeland). Nachdem die Kirchensteuer jedoch umgehend wieder von der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag abgesetzt werden kann, kommt man auf eine maximale Besteuerung von ca. 28%.
Wie hoch die Steuern sind, hängt vom eigenen Steuersatz ab
Verdient man jedoch insgesamt weniger, so dass der Steuersatz unter 25% liegt, dann fällt auch die Besteuerung auf die Kapitalerträge niedriger aus.
Es gilt ein Grundfreibetrag von 8354 Euro. Im Klartext heißt dies: sind Sie Student und Ihre gesamten Einkünfte liegen unter dem Freibetrag von 8354 Euro, dann fallen keine Steuern an.
Überschreitet man jedoch den Grundfreibetrag, dann werden Steuern fällig. Bei einem niedrigen Einkommen liegt der Steuersatz bei 14% +Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Höhe der Steuern, die auf die Gewinne aus dem Handel mit Finanzderivaten bei ausländischen Brokern fällig werden, hängen also direkt vom persönlichen Steuersatz ab.
Es ist sinnvoll sich an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzugehen, dass die Steuererklärung korrekt ist
Das deutsche Steuersystem ist für den Normalbürger oft nicht unbedingt leicht durchschaubar. Schnell schleichen sich Fehler in der Steuererklärung ein. Um Nachzahlung und weitere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich an eine Fachperson wie einen Steuerberater zu wenden.