Das Devisentermingeschäft
Devisentermingeschäft und Devisenkassageschäft
Inhaltsverzeichnis
Es ist zu unterscheiden zwischen Devisentermingeschäften und Devisenkassageschäften.
Beides sind Vereinbarungen, eine Devise gegen eine andere auszutauschen, und das zu einem vertraglich festgelegten Termin und zu einem bestimmten Kurs.
Wann handelt es sich um ein Devisenkassageschäft?
Nach deutscher Rechtslage handelt es sich um ein Kassageschäft, wenn der Zeitpunkt der Valuta, der Lieferung, weniger als zwei Tage in der Zukunft liegt.
In Österreich sind es dagegen fünf Tage. Devisentermingeschäfte haben in aller Regel eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, längere Laufzeiten sind weniger die Regel.
Vorkassageschäfte
Ein wenig anders behandelt als die Devisentermingeschäfte , die im Übrigen auch FX-Forwards oder Devisenforwards heißen, werden die Verträge im Devisenkassageschäft.
Hier gibt es gleichtägige Geschäfte, Geschäfte für den nächsten Tag. Sie nennen sich auch englisch Over-Night und Tom-Next.
Vorkassageschäfte werden von der Abwicklung her genauso gehandelt wie Devisenkassageschäfte.
Kundenaufklärung
Das Wertpapierhandelsgesetz organisiert und standardisiert, regelt die Devisentermingeschäfte.
Es sorgt dafür, dass die Händler verpflichtet sind, bei Devisentermingeschäften eine durchaus umfangreiche Kundenberatung zu betreiben.
Sologeschäft
Devisentermingeschäfte heißen im Börsenjargon auch Outright– oder Sologeschäfte. Sie sind im Allgemeinen gedacht zur Sicherung des Kurses bei Zahlungsforderungen sowie um Risiken beim Kursverlauf abzugeben.
Pflichten und Rechte
Es wird bei Devisentermingeschäften vertraglich vereinbart, zu dem abgemachten Kurs abzurechnen, der Vertragspartner erklärt sich bereit, den Betrag der Währung auch anzunehmen und das urkundlich zu bestätigen.
Die andere Seite wiederum geht die Verpflichtungen ein, den Gegenwert zu akzeptieren, die Währung termingerecht zur Hand zu haben, und dies auch schriftlich zu bestätigen.
Währungen an der Börse
An der Börse gibt es für die Devisen die Report– und die Deport-Währung. Der Unterschied ist das Verhältnis des Kassakurses zum Devisenterminkurs.
Handelt es sich um eine Reportwährung, ist der Kassakurs kleiner als der Devisenterminkurs, bei einer Deportwährung ist der Kassakurs größer als der Devisenterminkurs.
Man kann also sagen, dass sich der Terminkurs definiert als Kassakurs plus oder auch minus der Zinsdifferenz zwischen beiden Währungen zuzüglich der Marge der Bank.
Volkswirtschaftliches Instrument
Natürlich ist es, wenn man im großen Stil handelt, möglich, über die Börse die Kurse von Währungen nachträglich zu beeinflussen, letztlich sie zu manipulieren.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz möchte diesen Tätigkeiten entgegentreten, sie regulieren. Internationale Arbeitsgemeinschaften sind auf der Suche nach Lösungen.