Optionsgeschäfte Besteuerung

Wie werden Optionsgeschäfte besteuert?

Optionsgeschäfte Besteuerung

Optionsgeschäfte Besteuerung

Optionsgeschäfte zählen zu den Termingeschäften.

Dabei erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer das Recht, zu einem festgelegten Zeitpunkt, während eines festgelegten Zeitraumes, (Laufzeit) bestimmte Werte zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder auch zu verkaufen.

Die Optionesprämie

Der Verkäufer der Option erhält dafür, dass er dieses Recht einräumt eine Optionsprämie. Ist ein Optionshandel abgeschlossen, steht dem Recht des Optionsnehmers das Recht des Optionsgebers, auch Stillhalter genannt, gegenüber, welches ihn verpflichtet, den Wert auch zu dem festgelegten Preis zu kaufen beziehungsweise zu verkaufen.

Call und Puts

Bei den Termingeschäften mit Optionen oder Optionsscheinen sind Calls und Puts definiert.

Ein Call ist eine Option einen Basiswert zu kaufen, ein Put die Option Basiswerte zu verkaufen. Basiswerte sind insbesondere beispielsweise Währungen, Indizes oder Aktien.

Erwirbt man als Optionsnehmer eine Option bekommt der Optionsgeber, der Stillhalter für das Recht, welches er einräumt, nämlich einen Basiswert zu dem vorher bestimmten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen, eine Optionsprämie.

Wann werden Optionsgeschäfte steurrelevant?

Kauft man Optionen und bezahlt dabei auch die Optionsprämie, so gehört dies, eben Anschaffungskosten, und Werbungskosten zum Kauf des Wirtschaftsgutes „Optionsrecht“ zunächst einmal auf die steuerlich nicht beachtete Ebene ihres Vermögens.

Erst bei der Umwandlung der Option, bei der Ausübung oder Glattstellung, der Veräußerung der Option innerhalb der Spekulationsfrist, die ein Jahr beträgt, wird das Geschäft steuerlich relevant.

Erzielt man als Stillhalter eine Optionsprämie, so ist sie mit den Einkünften aus sonstigen Leistungen zu versteuern.

Spekulationsgewinn und Verlust

Veräußert man die Put oder Call Optionen oder Optionsscheine innerhalb der Optionsfrist, ist dies ein herkömmliches Veräußerungsgeschäft über Wertpapiere.

Daher ist ein Gewinn aus der Veräußerung nach dem Paragraphen 23 Absatz 1 Nr. 2 des EStG steuerlich geltend, wenn der Verkauf bis zu einem Jahr nach der Anschaffung erfolgt. ird eine Option glattgestellt wird also ein Gegengeschäft mit einem Closing gekennzeichnet, getätigt, ist auch dies ein Veräußerungsgeschäft, privat und steuerpflichtig.

Berechnung des Spekulationsergebnisses

Die Differenz zwischen der durch die Glattstellung erhaltenen Optionsprämie, wobei die Transaktionskosten und die sonstigen Werbungskosten mit einbezogen werden und der Optionsprämie, die man beim Kauf der Gegengeschäftsoptionen gezahlt hat, ist das Spekulationsergebnis.

Ebenfalls ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn man eine Kaufoption ausübt, die Basiswerte ausgeliefert bekommt und sie innert eines Jahres veräußert.

Das Spekulationsergebnis ist hierbei die Differenz zwischen dem Erlös für den Basiswert und den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten. Äquivalentes gilt für Verkaufsoptionen.