Abgeltungssteuer Freibetrag

Seit dem Jahr 2009 gibt es die Abgeltungssteuer.

Die Gesetzesänderung fiel zusammen mit der Einführung des „Gesonderten Steuertarifes für Einkünfte aus dem Kapitalvermögen“.

Nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes zeigt sie eine abgeltende Wirkung auch für Privatanleger, weswegen sie auch Abgeltungssteuer genannt wird.

Die Wirkung der Abgeltung galt vor dem Gesetz lediglich bei beispielsweise rein ausländischen Körperschaften und darüber hinaus auch nur in speziellen Fällen.

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