Was ist ein Währungsswap?

Der Währungsswap

Währungsswap

Was ist ein Währungsswap – eine Erklärung

Ein Währungsswap definiert sich als derivatives Finanzinstrument, bei dem es um die Zahlungsströme von Währungen geht.

Währungsswap und Zinsswap: die Unterschiede

Die zwei Unterschiede sind, dass bei einem Währungsswap die Zahlungen in der gleichen Währung passieren, und dass jeweils zu Beginn und Ende der Laufzeit des Swaps Nominalbeträge den Besitzer wechseln.

Die Abgrenzung des Währungsswaps vom Devisenswap

Hervorgehoben werden muss, dass der Währungsswap keinesfalls mit dem Devisenswap gleichgesetzt werden darf.

Devisenswap

Beim Devisenswap handelt es sich um ein entgegengesetztes, vereinbartes Termingeschäft, das gleichzeitig mit einer Kassatransaktion durchgeführt wird.

Währungsswap

Beim Währungsswap handelt es sich um einen Vertrag, bei dem ein Tausch von unterschiedlichen Währungen, der in der Zukunft liegt, vereinbart wird.

Beispiel für einen Währungsswap

Ein typisches Beispiel eines Währungsswaps wäre zum Beispiel, dass zwei Vertragspartner Kapital, das aus einem aufgenommenen Kredit kommt, auch die entsprechenden Zinsen, untereinander vertraglich austauschen.

So entsteht ein sogenannter komparativer Zinsvorteil, weil Kredite unter Umständen in der einen Währung, durch die marktwirtschaftliche Stellung des Vertragspartners billiger sind:

Unternehmen A benötigt einen Geldbetrag in US-Dollar. Unternehmen B in Euro. Unternehmen A kann den Dollarbetrag zu 12 Prozent im US-Dollarausland erhalten. B allerdings zu 11%. Im Euro-Inland erhält das Unternehmen jedoch diesen Betrag auch genau wie Unternehmen B zu 11%. Ein Währungsswap erscheint genau in einem derartigen Fall als vorteilhaft für beide Parteien. Somit nimmt das Unternehmen A Euro im Inland auf.

Gegenüber Unternehmen B verpflichtet sich Unternehmen A die Tilgung der Zahlung in Dollar durchzuführen. Da Unternehmen A von Unternehmen B Dollar erhält. Unternehmen B hingegen nimmt Dollar auf, die das Unternehmen B ja zu günstigeren Konditionen erhält und verpflichtet sich zur Tilgung in Euro.

An diesem Beispiel wird deutlich, was den Währungsswap ausmacht: getauscht werden letztendlich nur Kapitalerträge. Nicht aber die Zinszahlungen.

Diese sind in der jeweiligen Heimatwährung zu entrichten. Entsprechend ihrer Vereinbarung teilen sich Unternehmen A und Unternehmen B den offensichtlichen, komparativen Kostenvorteil.

Ein großes Risiko, das bei keinem Währungsswap übersehen werden darf: ein Vertragspartner kann zahlungsunfähig werden.

Funktion des Währngsswaps

Am Anfang steht der Tausch des Kapitals zum jeweiligen Kassakurs. Auch die Zinsen werden in vertraglich geregelten Zeiträumen berechnet und in der Währung bezahlt, mit der das Kapital transferiert wurde.

Es können sowohl feste als auch freie, variable Zinssätze vereinbart werden. Ein Report oder Deport existiert nicht, ganz anders als beim Devisentermingeschäft.

Wie läuft ein Währungsswap genau ab? Ein Überblick

Um nochmals zu verdeutlichen, wie ein Währungsswap genau abläuft, im Folgenden nochmals zum Verständnis ein kurzer Überblick.

Ein Währungsswap läuft in der Regel stets in folgenden drei Schritten ab:

  1. Die Ausgangstransaktion: Zunächst nehmen beide Vertragsparteien die jeweiligen vereinbarten Kapitalbeträge am Kapitalmarkt auf und zwar in ihrer Heimatwährung. Die aufgenommenen Beträge werden dann ausgetauscht. Die Umrechnung wird dabei im Normalfall zum tagesaktuellen Kassakurs vorgenommen.
  2. Es folgt die Zinstransaktion. Die Zinszahlungen auf die Kapitalerträge werden hierbei während der gesamten Laufzeit des Swaps ausgetaucht. Die Zinszahlungen erfolgen dabei in der jeweiligen Fremdwährung.
  3. Die Schlusstransaktion: Ist die Laufzeit abgelaufen, dann werden die Kapitalerträge zurückgetauscht. Wichtig ist hierbei, dass der Kurs der Rückzahlung dem Kurs entspricht, der zum Anfang der Laufzeit Anwendung fand. Auf diese Weise sind beide Vertragsparteien vor Änderungen im Wechselkurs geschützt.

Sicherungsmöglichkeit

Die erstmals in den Anfängen der Achtziger auftauchenden Swap Geschäfte dienten ganzen Regierungen, ihre Währung zu stützen.

Im Allgemeinen sind Währungsswaps mit ihrer langen Laufzeit wegen ihrer wesentlich größeren Liquidität, der Markttiefe eine wirkliche Alternative zu Termingeschäften mit Devisen.

Wann macht ein Währungsswap in der Praxis Sinn?

Im Wesentlichen gibt es zwei Umstände in denen ein Währungsswap für beide Parteien von Vorteil ist:

  • Zwei Unternehmen, die ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben, haben gleiche Finanzierungsinteressen in Bezug auf Zinsberechnungsbasen, Laufzeiten und Volumina. Doch die Valutabedürfnisse unterscheiden sich.
  • Aufgrund ihres Standingvorteils, können sich die Unternehmen am heimischen Markt zu günstigeren Konditionen verschulden als das jeweils andere Unternehmen. Ein Währungsswap bietet damit beiden Unternehmen Vorteile.

Master Agreement der International Swaps and Derivates Association

Währungsswaps sind in aller Regel standardisiert. Hier kommt auf internationaler Ebene das sogenannte Master Agreement der International Swaps and Derivates Association zum Tragen, genauso wie in der Bundesrepublik der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte -> Download: Muster Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte

Banken

Oft sind bei der Vermittlung von Swap Geschäften Banken zwischengeschaltet. Sie haben die Möglichkeit auf der einen Seite Vermittler zu sein und auf der anderen Seite aber auch in die Rolle des Transaktionspartners schlüpfen können.

Hier muss also noch zwischen der offenen und der anonymen Vermittlung differenziert werden. Im Falle der offenen Vermittlung tragen lediglich die vertraglich zusammengekommenen Partner das Risiko, im zweiten Fall die Bank.

Natürlich ist es der Bank einfach möglich, die Vorteile eines solchen Geschäftes in Gewinn umzuwandeln. Durch die Absicherung mit Swaps findet sich das Kreditrisiko gemindert und ist für die Vertragspartner besser zu abzuschätzen.

Gerade wenn Unterschiede in der Bonität der beiden Vertragspartner existieren, ist die anonyme Vermittlung für Kreditinstitute durchaus interessant.

Währungsswaps und geschädigte Anleger

Währungsswaps sind riskant und nicht selten fühlen sich Anleger von ihrer Bank falsch beraten, wenn Verluste eintreten. Auch deutsche Gerichte beschäftigen sich mit Fällen, in denen Anleger durch Währungsswaps Verluste zu verzeichnen haben.

Werden Schadenersatzzahlungen zugesprochen sind die in der Regel in einer falschen Beratung durch die Bank begründet.

So entschied das OLG Stuttgart in einem Urteil vom 14.12.2011 (Az. 9 U 11/11), dass eine beklage Bank gegenüber dem geschädigten Kunden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Die Begründung u.a.: es fand keine ausreichende Beratung statt.

Dieses Urteil ist gerade für Kunden, die sich durch ihre Bank falsch beraten fühlen, von großem Interesse. Denn Banken sind dazu verpflichtet, schon bevor eine Anlageempfehlung ausgesprochen wird wie ein Währungsswap, sich beim Kunden im Detail über deren Anlageziele, Anlagezweck und die Risikobereitschaft etc. zu informieren.

Banken dürfen einem Kunden, der in einen Währungsswap einwilligt, nicht einfach von vornhinein eine maximale Risikobereitschaft unterstellen. Vielmehr muss die Verlustbereitschaft etc. wie sie bei einem Währungsswap eintreten kann, klar im Vorfeld geklärt werden.

Das Urteil sowie die genauen Umstände sind hier einzusehen.

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